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Wie können Tätigkeiten im Homeoffice im Jahr 2024 abgegolten werden?

Wie können Tätigkeiten im Homeoffice im Jahr 2024 abgegolten werden?

Die zuvor bis Ende Dezember 2023 befristeten steuerlichen Regelungen zum Homeoffice wurden nun ins Dauerrecht übernommen. Was bedeutet das für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer? Alles Wesentliche zur Homeoffice-Pauschale, der unentgeltlichen Überlassung digitaler Arbeitsmittel und zu absetzbaren Kosten von ergonomischem Mobiliar sehen Sie jetzt in Steuernews-TV.

Schabetsberger

Schabetsberger Steuerberatung GmbH

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